Sprechstunde

Der blaue Heimtierpass wird für jeden Grenzübertritt benötigt

Heimtierpass

Seit dem 1. Oktober 2004 benötigen Sie für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen bei Reisen in Länder der Europäischen Union den EU-Heimtierpass. Er soll vor Einschleppen und Verbreiten der Tollwut schützen. Der Pass darf von uns nur ausgestellt werden, wenn Ihr Tier mit Mikrochip gekennzeichnet ist. In den Heimtierpass werden alle Impfungen Ihres Tieres eingetragen. Um grenzüberschreitend reisen zu dürfen, muss Ihr Tier eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Nach der ersten Impfung gegen Tollwut dauert es 21 Tage bis die Impfung als gültig anerkannt wird.
Die oben beschriebene Regelung gilt grundsätzlich für private Reisen mit bis zu fünf Haustieren. Für andere Haustiere, wie zum Beispiel Vögel, wird der Pass nicht benötigt.
Denken Sie bitte rechtzeitig daran, sich den EU-Heimtierpass ausstellen zu lassen. Sollten Sie ohne ihn reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss Ihr Haustier sogar in Quarantäne, was für Sie mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Reisen in Nicht-EU-Länder - so genannte Drittländer - sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.

Für die Wiedereinreise nach Deutschland aus Drittländern gilt: einige wenige Drittländer sind in der EU-Verordnung aufgelistet und werden wie EU-Länder behandelt, zum Beispiel Schweiz, Liechtenstein und andere (sog. gelistete Drittländer).
Bei nicht gelisteten Drittländern, wie beispielsweise der Türkei, Serbien und Marokko muss vor Antritt der Reise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den neuen EU-Heimtierpass eingetragen werden muss. Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europäische Union vorgeschrieben und darf nur in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor durchgeführt werden. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an.
Berstung Heimtierpass versus gelber Impfpass

Natürlich können Sie auch - wenn Sie mit Ihrem Haustier nicht ins Ausland verreisen möchten - den gelben Impfpass in Deutschland weiterverwenden. Mit dem EU-Heimtierpass werden die Tiere nicht automatisch registriert. Sie sollten aber darüber nachdenken, Ihr Tier in ein "Haustierregister" eintragen zu lassen. Haustierregister werden unter anderem von Vereinen angeboten, beispielsweise vom Deutschen Tierschutzbund e.V. (TASSO).