Wissenswertes
Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab 22.11.2022
Infos zur neuen GOT 2022 !
Grundlage für die aktuelle Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) liefert eine Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hier wurden Vertreter aus Tierhalterverbänden, der Wissenschaft und Verwaltung, aus Unternehmen und Versicherungen sowie praktizierende Tierärzte befragt. Das Ergebnis: Mindestens 20 Prozent Erhöhung seien nötig, um die gestiegenen Kosten aufzufangen. Da die basierende Studie bereits zurückliegt, ist die derzeitige Inflation und Energieerhöhung nicht mit eingerechnet. Der Tierhalter muss also ab November 2022 einen erhöhten Satz für die Behandlung oder Impfung seines Tieres einkalkulieren. Dies sichert den Fortbestand sowie eine moderne tierärztliche Versorgung der Haustiere.Zuletzt ist die GOT 1999 umfassend geändert worden. Die Veterinärmedizin hat sich aber mit den Jahren deutlich verändert: Diagnostik und Therapieformen sind umfassender geworden, der Kenntnisstand und die Möglichkeiten, ein Tier zu behandeln, sind deutlich erweitert worden. Die GOT gibt einen preislichen Rahmen vor, in dem die einzelnen tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden dürfen. Leistungen müssen mit dem 1-3-fachen Satz (2-4-fache Satz im Notdienst plus Notdienstpauschale) berechnet werden. Grundsätzlich sollten Tierhalter tierärztliche Kosten nicht unterschätzen und besser vorsorgen. Unabhängig von der aktuellen Erhöhung der GOT können z.B. Gelenk-Operationen mit Vor- und Nachsorge inklusive anschließender Physiotherapie mit mehreren Tausend Euro den Tierhalter belasten. Einen monatlichen Betrag zurückzulegen ist ein Anfang, dennoch: mit dem fortschreitenden Knowhow der Tierarztpraxis, möglichen Diagnostikverfahren und Behandlungsmethoden, um dem Tier zu helfen, ist die Tierversicherung eine überlegenswerte Alternative. Allerdings sollten Tierhalter nicht vorschnell handeln, sondern sich genau informieren. Die Bundestierärztekammer rät zum Versicherungsschutz, wichtig seien aber folgende Punkte: Therapiefreiheit des Tierarztes, Durchführung von regelmäßigen Prophylaxe-Maßnahmen wie Impfungen, Geriatrie, Screening und Gesundheitschecks, Operationen und deren Nachsorge, Kostenübernahme auch bei höheren Sätzen der GOT (Notfälle und Unfälle).
Weitere Infos: https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
Quelle: Presse Punkt, Anke Blum